Beerdigung

Sterben, Tod und Trauer
Wenn der Tod ins Leben tritt, ist alles zunächst unwirklich und schwer. Oft gilt es für die Hinterbliebenen, innerhalb von kurzer Zeit viel zu organisieren und wichtige Fragen zu entscheiden. Viele Gemeindeglieder wünschen sich für Ihren Verstorbenen auch eine Aussegnung im Haus (oder im  Krankenhaus) kurz nach dem Tod des Anghörigen: Dazu müssen Sie entweder im Pfarramt oder bei den Pfarrerinnen und Pfarrern anrufen. Sie können diesen Wunsch aber auch gegenüber dem Bestattungsinstitut äußern, das dann mit uns Kontakt aufnimmt.
Ist der Termin für die Beerdigung oder Trauerfeier ausgemacht, werden sich Pfarrerin oder Pfarrer an Sie wenden. In einem ausführlichen Gespräch wird dann über den verstorbenen Menschen ebenso gesprochen wie über die Gestaltung des Trauergottesdienstes. In diesem Gottesdienst ist Raum für die Trauer und den Schmerz über den Tod eines geliebten Menschen, aber es kommt auch die chrisltiche Auferstehungshoffnung zum Tragen. Auch wenn wir uns nun verabschieden müssen, so glauben wir doch an ein Leben in Gottes neuer Welt und an ein Wiedersehen nach dem Tod.
Im Gemeindegottesdienst nach der Trauerfeier oder Beerdigung gedenken werden wir des oder der Verstorbenen noch einmal besonders und nehmen ihn oder sie in die Fürbitte auf. Auch am Ende des Kirchenjahres, am Ewigkeitssonntag, gedenken wir unserer Verstorbenen noch einmal und entzünden für sie eine Kerze. Dies soll ausdrücken: sie sind nicht vergessen. Wir bitten Gott um Kraft und Stärke in aller Zeit der Trauer.

Hilfe für Angehörige
Schon in der Zeit einer schweren, lebensbedrohenden Krankheit können Sie Kontakt mit dem Hospizverein aufnehmen.


Trauerfeiern in Rothenburg
Wenn der Trauergottesdienst in Rothenburg stattfindet, ist in der Friedhofskirche Zeit und Raum für einen würdevollen Abschied. In der Regel wird dieser Gottesdienst von der Orgel begleitet und es werden mehrere Gesangbuchlieder gesungen. Doch natürlich können Sie beim Trauergespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer über die Gestaltung reden.
Ihre Kirchengemeinde erhebt anlässlich der Durchführung einer Trauerfeier eine sogenannte Kasualgebühr von €100, die dazu dient, entstehende Unkosten der Kirchengemeinde zu decken.